Organspende in der Schweiz: Ihre Rechte und wie Sie helfen können

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Organspende in der Schweiz: Ihre Rechte und wie Sie helfen können

Die Organspende ist ein Thema von grosser gesellschaftlicher Bedeutung, welches viele Menschen verunsichert. Die Organtransplantation hat in der Schweiz eine lange Geschichte und kann eine entscheidende Rolle bei der Rettung von Leben spielen. Die meisten Organspenden erfolgen nach dem Tod, wenn der Spender zu Lebzeiten seine Zustimmung gegeben hat. Es ist wichtig zu betonen, dass die Organspende hierzulande auf Freiwilligkeit beruht und niemand dazu gezwungen werden kann, seine Organe zu spenden. Es gibt dazu eine klare Gesetzgebung.

Wie Sie helfen können:

1. Registrieren Sie sich als Organspender:

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Organspender oder Organspenderin zu werden, ist es wichtig, dies zu dokumentieren. Der Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung sind dafür geeignete Mittel. Dadurch wird im Falle Ihres Ablebens deutlich, dass Sie anderen Menschen die Chance auf ein neues Leben geben möchten.

2. Informieren Sie Ihre Angehörigen:

Teilen Sie Ihre Entscheidung zur Organspende mit Ihren Angehörigen. Im Ernstfall müssen diese über Ihre Einstellung informiert sein und Ihre Entscheidung respektieren. Dies erleichtert den Prozess und sorgt für Klarheit in einer emotional schwierigen Situation.

Ihre Rechte als Spender oder Spenderin bzw. Empfänger oder Empfängerin:

1. Freiwilligkeit und Einwilligung:

Die Organspende in der Schweiz basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Jede Person hat das Recht, selbst über die Verwendung seiner oder Ihrer Organe zu entscheiden. Es ist daher ratsam, seinen Willen klar zu dokumentieren. Dies kann beispielsweise durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung geschehen.

2. Informationsrecht:

In der Schweiz haben Sie das Recht, umfassend über das Thema Organspende informiert zu werden. Dies betrifft nicht nur die Funktionsweise des Organspende- und Transplantationssystems, sondern auch die Risiken und Chancen einer Organspende. Informieren Sie sich aktiv beim zuständigen Arzt, der zuständigen Ärztin und stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen kennen.

3. Widerspruchsrecht:

Sie haben das Recht, der Organspende zu widersprechen, wenn Sie dies nicht möchten. Dieser Widerspruch sollte schriftlich dokumentiert werden. Es ist wichtig zu betonen, dass ein Widerspruch respektiert wird und Ihre Entscheidung geachtet werden muss.

Das neue System: Die «Erweiterte Widerspruchslösung» (2022 vom Stimmvolk beschlossen)

Die erweiterte Widerspruchslösung für Organspenden besagt, dass Personen, die nach ihrem Tod keine Organe spenden möchten, dies aktiv festhalten müssen. Fehlt eine Entscheidung, wird angenommen, dass die Person mit der Organspende einverstanden wäre. Die Angehörigen können widersprechen, wenn sie wissen, dass die verstorbene Person dies nicht gewollt hätte. Dieses System soll ab frühestens 2026 gelten und ermöglicht den Angehörigen ein Widerspruchsrecht. Bis zur Umsetzung müssen jedoch noch Details geklärt und eine Informationskampagne durchgeführt werden. Derzeit gilt die erweiterte Zustimmungslösung.

Die niedrigen Organspendezahlen in der Schweiz werden auf fehlende Vorausfestlegungen und mangelnde Information der Angehörigen zurückgeführt. Die Einführung der Widerspruchslösung soll das Potenzial der Bevölkerung für Organspenden besser nutzen. Erfahrungen aus dem Ausland deuten darauf hin, dass diese Lösung die Spendenzahlen steigern kann.

Mit der Einführung der Widerspruchslösung wird ein Bundesregister verfügbar sein, in dem man seinen Entscheid bezüglich Organspende festhalten kann. Dies kann auch eine Zustimmung oder die Benennung einer Vertrauensperson beinhalten. Alternativ bleiben bisherige Optionen wie Spendenkarten, Einträge in Patientenverfügungen oder im elektronischen Patientendossier bestehen.

Patientenstelle Zürich

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