Wenn das Spital-Upgrade zur Kostenfalle wird

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Wenn das Spital-Upgrade zur Kostenfalle wird

Ein Problem, das die Politik nicht länger ignorieren sollte

Die Patientenstelle Zürich sieht in ihrer Beratungspraxis immer wieder ein gravierendes Problem: Patientinnen und Patienten wissen oft nicht, welche Kosten sie selbst tragen müssen, wenn sie im Spital ein Upgrade wählen, ein Einzelzimmer wünschen, eine halbprivate oder private Behandlung erhalten oder eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen.

Das Problem beginnt meist harmlos.

Eine Patientin wird ins Spital eingewiesen. Sie ist krank, verunsichert und vertraut darauf, dass sie korrekt informiert wird. Vielleicht wird ihr ein Einzelzimmer angeboten. Vielleicht wird ihr gesagt, sie könne «upgraden». Vielleicht unterschreibt sie ein Formular, weil es in der Situation schnell gehen muss. Im Kleingedruckten steht, dass alle Kosten, die nicht von der Grund- oder Zusatzversicherung übernommen werden, von ihr selbst zu tragen sind.

Was sie in diesem Moment nicht weiss: Diese Unterschrift kann später mehrere Tausend Franken kosten.

Die böse Überraschung kommt nach dem Spitalaustritt

Erst Wochen später kommt die Rechnung. Plötzlich geht es nicht nur um ein Einzelzimmer, sondern um halbprivate oder private Behandlung, freie Arztwahl, zusätzliche Honorare, Hotellerie, Zusatzleistungen oder nicht gedeckte Tarifdifferenzen.

Die Patientin hatte nie verstanden, dass sie ein finanzielles Risiko übernimmt. Sie ging davon aus, dass die Krankenkasse oder Zusatzversicherung zahlt. Oder sie glaubte, es gehe lediglich um Komfort. Nun wird ihr erklärt: Sie habe ja unterschrieben.

Aus Sicht der Patientenstelle Zürich ist das nicht akzeptabel. Eine Unterschrift ist nur dann fair, wenn die betroffene Person vorher verstanden hat, was sie finanziell bedeutet.

Unsere Fallauswertung zeigt: Das sind keine Einzelfälle

Die Patientenstelle Zürich hat rund 850 Einzelfälle aus den Jahren 2021 bis 2025 ausgewertet.

Das Ergebnis ist deutlich: In rund 18 Prozent aller Fälle – also in etwa jedem sechsten Fall – geht es um Kosten-, Rechnungs- oder Kostendeckungsprobleme.

Dazu gehören unerwartete Selbstzahlerkosten, unklare Kostengutsprachen, Rechnungsstreitigkeiten, nicht nachvollziehbare Zusatzkosten, Probleme mit Zusatzversicherungen, Pflege- und Spitexkosten sowie Spital-Upgrades auf halbprivat oder privat.

Besonders häufig zeigt sich: Patientinnen und Patienten wurden wirtschaftlich nicht ausreichend aufgeklärt. Sie wussten vorab nicht, dass sie Kosten selbst tragen müssen. Sie gingen von einer Deckung aus. Oder sie verstanden nicht, dass ein vermeintliches Einzelzimmer plötzlich weitreichende Zusatzkosten auslösen kann.

Auch die FINMA sieht das Problem

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA weist seit Jahren auf Transparenz- und Abgrenzungsprobleme bei Spitalzusatzversicherungen hin. Auch aus Sicht der Aufsicht ist oft unklar, welche Leistungen tatsächlich zusätzlich zur Grundversicherung erbracht und verrechnet werden.

Die Patientenstelle Zürich sieht die Folgen dieser Intransparenz jeden Tag in der Beratung: Was zwischen Spitälern, Versicherern und Tarifsystemen unklar bleibt, landet am Ende bei den Patientinnen und Patienten – als Rechnung, Mahnung oder Betreibung.

Heute ist es für Patientinnen und Patienten ein finanzielles Roulette

Wer ein Upgrade unterschreibt, weiss oft nicht:

  1. Geht es nur um ein Einzelzimmer?
  2. Wird daraus eine halbprivate oder private Behandlung?
  3. Fallen zusätzliche Arzthonorare an?
  4. Hat die Zusatzversicherung die Kosten verbindlich zugesichert?
  5. Welche Kosten bleiben im schlimmsten Fall bei mir?

Solange diese Fragen nicht klar beantwortet werden, ist ein Upgrade kein informierter Entscheid. Es ist ein finanzielles Risiko, das auf kranke Menschen abgewälzt wird.

Was wir politisch fordern

Die Patientenstelle Zürich fordert verbindliche Regeln für wirtschaftliche Aufklärung im Gesundheitswesen.

Vor jedem planbaren Upgrade und jeder relevanten Zusatzleistung braucht es eine schriftliche, verständliche Kostenschätzung. Patientinnen und Patienten müssen wissen, welche Kosten entstehen können und welcher Betrag maximal bei ihnen verbleibt.

Ein allgemeiner Hinweis im Kleingedruckten darf nicht genügen. Bei relevanten Selbstzahlerkosten braucht es eine separate, klare Zustimmung nach verständlicher Aufklärung.

Zudem braucht es standardisierte Formulare in einfacher Sprache. Darin muss klar stehen: Was wurde gewählt? Was kostet es? Was übernimmt die Versicherung verbindlich? Was bleibt möglicherweise bei der Patientin oder beim Patienten?

Bei planbaren Eingriffen und Upgrades muss vorab eine schriftliche Kostengutsprache eingeholt werden. Ohne Kostengutsprache darf nicht der Eindruck entstehen, die Leistung sei gedeckt.

Schliesslich braucht die Schweiz ein nationales Monitoring. Heute weiss niemand genau, wie oft Patientinnen und Patienten nach Upgrades, Zusatzleistungen oder unklaren Kostengutsprachen persönlich zur Kasse gebeten werden. Diese Intransparenz muss sichtbar gemacht werden.

Was Patientinnen und Patienten heute wissen sollten

Bis diese Regeln bestehen, empfehlen wir:

-Unterschreiben Sie kein Upgrade, keine Zusatzleistung und kein Depotformular, wenn nicht klar ist, welche Kosten auf Sie zukommen können.

-Verlangen Sie vorab eine schriftliche Kostenschätzung.

-Fragen Sie ausdrücklich, ob es nur um ein Einzelzimmer geht oder ob damit auch halbprivate oder private Behandlung, freie Arztwahl oder zusätzliche Honorare verbunden sind.

-Holen Sie bei planbaren Eingriffen eine schriftliche Kostengutsprache der Versicherung ein.

-Lassen Sie unerwartete oder unverständliche Rechnungen prüfen, bevor Sie bezahlen.

Unser Anliegen

Patientinnen und Patienten dürfen nicht erst mit der Rechnung erfahren, was sie unterschrieben haben.

Wer krank ist, steht nicht auf Augenhöhe mit einem Spital, einer Versicherung oder einem komplexen Tarifsystem. Deshalb braucht es klare gesetzliche Vorgaben.

Transparenz ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für faire Entscheidungen, Patientenschutz und Vertrauen ins Gesundheitssystem.

Patientenstelle Zürich

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