JA zur Selbstbestimmung in Alters- und Pflegeheimen

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JA zur Selbstbestimmung in Alters- und Pflegeheimen

Kantonale Volksinitiative Zürich: «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»

Am 15.Mai 2011 hat sich das Zürcher Stimmvolk gleich zwei Mal mit weit überwiegender Mehrheit für die Grundfreiheit ausgesprochen, die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende beizubehalten. Doch der Alltag in den Alters- und Pflegeheimen, sowie Spitälern im Kanton Zürich sieht anders aus. Es ist noch heute an der Tagesordnung, dass Patient*innen, welche Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchten, die Institution dafür verlassen müssen. Damit die Umsetzung in der Praxis nun vollumfänglich angewendet werden kann, bedarf es einer Volksabstimmung, welche dies sicherstellt. Ziel ist es, im Gesundheitsgesetz die betroffenen Einrichtungen zu verpflichten, die Rechte Ihrer Bewohner*innen zu wahren.

Brigitte Röösli, Co-Präsidentin der Patientenstelle Zürich ist Mitglied im Initiativkomitee „Selbstbestimmung am Lebensende auch im Alters- und Pflegeheimen“. Als Züricher Kantonsrätin und ehemalige Pflegeleiterin in verschiedenen Alterszentren, vertritt sie klar die Meinung, dass es die Möglichkeit der Suizidhilfe allen Altersheimbewohner*innen offenstehen sollte. Einerseits soll das Leiden der Betroffenen reduziert werden können, andererseits soll der Patient*in die Möglichkeit haben, in den eigenen vier Wänden zu sterben oder nicht nochmals einen anderen Platz zum Sterben suchen zu müssen, so Röösli.

Am 31.10.2022 hat der Zürcher Kantonsrat eine Einschränkung der Selbstbestimmung von Heimbewohnenden ausgesprochen, welche private Heime im Kanton Zürich auch zukünftig von der Verpflichtung einer Suizidhilfe in den eigenen Räumen befreit. Die Initiative wirft dem Entscheid vom 31.10.2022 vor, dass dieser „unwürdig sei und das Gebot der Bundesverfassung (Art. 7 BV), die Menschenwürde zu achten und schützen, verletzt“.

Die Initiative läuft vom 09.Juni bis zum 24.Novemver 2023.

Der Unterschriftenbogen muss in jedem Fall ausgedruckt, unterschrieben und per Post retourniert werden. Ein elektronischer Scan ist ungültig.

Dies ist eine kantonale Initiative, bitte nur unterzeichnen, wenn Sie im Kanton Zürich wohnhaft und stimmberechtigt sind.

Hier zum Unterschriftenbogen

Senden Sie den ausgefüllten Unterschriftenbogen bis spätestens am 24. November 2023 an:
Personenkomitee
Initiative «Selbstbestimmung auch im Heim»
Postfach
8032 Zürich

Als Patientenstelle Zürich unterstützen wir sämtliche politische Aktionen für den Patienten und seine Rechte. 

Patientenstelle Zürich

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