Geplante Aufhebung des Vertragszwangs: Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

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Geplante Aufhebung des Vertragszwangs: Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Das Parlament in Bern plant, den sogenannten Vertragszwang in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzuheben. Künftig wären Krankenkassen nicht mehr verpflichtet, mit allen zugelassenen Ärztinnen, Ärzten und Spitälern Verträge abzuschliessen. Aus Sicht der Patientenstelle Zürich birgt dieser Systemwechsel Risiken für die Wahlfreiheit und Versorgungssicherheit von Patientinnen und Patienten.​

Was ändert sich konkret?
Bisher konnten alle zugelassenen Leistungserbringer mit den Kassen abrechnen, was eine freie Wahl für Patientinnen und Patienten ermöglichte. Mit der geplanten Änderung könnten Krankenkassen selektiv Verträge abschliessen, wodurch Rechnungen bestimmter Ärztinnen, Ärzte oder Spitäler nicht mehr über die Grundversicherung abgerechnet werden könnten.​

Mögliche Folgen für Patientinnen und Patienten:

  • Eingeschränkte Wahlfreiheit: Die freie Wahl des Arztes, der Ärztin oder des Spitals könnte künftig vom Versicherungsmodell abhängen.
  • Versorgungslücken: In ländlichen Gebieten oder bei spezialisierten Behandlungen könnten wichtige Angebote wegfallen, wenn keine Verträge zustande kommen.
  • Mehr Bürokratie: Patientinnen und Patienten müssten bei jeder Behandlung prüfen, ob diese gedeckt ist.
  • Zwei-Klassen-Medizin: Leistungserbringer könnten sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen Kassenverträge entscheiden, was den Zugang zu bestimmten Behandlungen einschränken könnte.​

Aktueller Stand im Parlament:
Die Motion zur Lockerung des Vertragszwangs, eingereicht von Mitte-Ständerat Peter Hegglin, wurde am 26. September 2024 vom Ständerat mit 30 zu 12 Stimmen angenommen. Am 13. März 2025 folgte der Nationalrat mit 113 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Der Bundesrat ist nun beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Ein konkreter Zeitplan für diesen Prozess ist derzeit noch nicht bekannt.​

Fazit der Patientenstelle:
Die geplante Aufhebung des Vertragszwangs mag aus Sicht der Kostenträger attraktiv erscheinen. Für die Betroffenen birgt sie jedoch Unsicherheit, Mehraufwand und eine potenziell schlechtere Versorgung. Die Patientenstelle Zürich fordert deshalb eine sorgfältige Folgenabschätzung – mit Fokus auf den Schutz der Patientinnen- und Patientenrechte, den Erhalt der Wahlfreiheit und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung. Gesundheitsversorgung darf nicht zum Spielball von Selektionsstrategien werden.​

Hinweis: Sollte die Gesetzesänderung vom Parlament verabschiedet werden, könnte ein Referendum ergriffen werden, sodass letztlich die Bevölkerung über die Aufhebung des Vertragszwangs entscheiden würde.

Ihre Meinung zählt!

Was denken Sie über die geplante Aufhebung des Vertragszwangs? Helfen Sie uns, ein Stimmungsbild zu erhalten – ganz unkompliziert einfach hier online abstimmen.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen – Ihre Rückmeldung ist uns wichtig!


Quellen:

Swissinfo.ch: „Parlament will Vertragszwang für Krankenkassen lockern“ (13. März 2025)
https://www.swissinfo.ch/ger/parlament-will-vertragszwang-f%C3%BCr-krankenkassen-lockern/89005033​

SRF: „Auch Nationalrat ist für Lockerung des Vertragszwangs mit Ärzten“ (13. März 2025)
https://www.srf.ch/news/schweiz/gesundheitswesen-vertragszwang-mit-den-aerzten-soll-gelockert-werden​

Medinside: „Auch der Nationalrat will den Vertragszwang lockern“ (13. März 2025)
https://www.medinside.ch/de/auch-der-nationalrat-will-den-vertragszwang-lockern-20250313​

FMH – Schweizerische Ärztezeitung: „Eine kleine Geschichte der Vertragspflicht“ (April 2025)
https://www.fmh.ch/politik-medien/schweizerische-aerztezeitung/ausgabe-13-14/fmh-vertragspflicht.cfm

H+ Die Spitäler der Schweiz: „Standpunkt H+ Frühjahrssession 2025“ (21. Februar 2025)
https://www.hplus.ch/fileadmin/hplus.ch/public/Politik/Sessionen/D_20250221_Sessionsbrief_NR_def.pdf

Patientenstelle Zürich

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